Laufzeit und Einsendeschluss:
Das Gewinnspiel beginnt am 17.05.2023. Teilnahmeschluss ist der 31.10.2023 um 23:59 Uhr. Das Gewinnspiel begleitet die Ausstrahlungen der Sendung „Die große GEO-Show – In 55 Fragen um die Welt“ auf RTL am 20.05.2023, 27.05.2023 und voraussichtlich im Oktober 2023. Des Weiteren wird das Gewinnspiel im Zusammenhang mit der o.g. Show auf Internetseiten der Marken von RTL Deutschland GmbH beworben. Die Teilnahme ist unabhängig von den Ausstrahlungen bis zum Teilnahmeschluss geöffnet.
Veranstalter und Durchführung:
Veranstalter des Gewinnspiels ist Gruner + Jahr Deutschland GmbH. Die Durchführung erfolgt durch DPV Deutscher Pressevertrieb GmbH namens und im Auftrag der Gruner + Jahr Deutschland GmbH.
Gewinn:
Unter allen Teilnehmer:innen, die bis zum Einsendeschluss teilnehmen, werden einmalig 55 (in Worten: fünfundfünfzig) lebenslange Freiabos des GEO Print-Magazins verlost.
Teilnahmeberechtigung und weitere Voraussetzungen:
Teilnahmeberechtigt sind Personen ab 18 Jahren mit Wohnsitz in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Eine Teilnahme setzt die Erteilung einer widerrufbaren Einwilligung zum Erhalt ausgewählter Medien- und Produktangebote per E-Mail und Telefon voraus. Ihre persönlichen Daten werden zu diesem Zweck und zur Gewinnspieldurchführung gespeichert. Jeder Teilnehmer/jede Teilnehmerin und/oder jede E-Mail-Adresse kann nur einmal teilnehmen. Angestellte der RTL Deutschland GmbH und ihrer Tochter- und Beteiligungsgesellschaften sowie Angehörige dieser Personen sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
Eigenhändige Teilnahme, Abbruch des Gewinnspiels:
Teilnehmen kann nur, wer das Online-Formular eigenständig und vollständig ausfüllt und absendet. Ausdrücklich ausgeschlossen sind Einsendungen, die beauftragte Dienstleister wie etwa Gewinnspiel-Services für ihre Kund:innen/Mitglieder vornehmen. Der Veranstalter behält sich vor, Teilnehmende vom Gewinnspiel auszuschließen bei Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen oder bei Versuchen, den Ablauf des Gewinnspiels unzulässig zu beeinflussen, beispielsweise durch Einschaltung von Strohleuten oder bei Hacker-Angriffen auf die Website. Das Gewinnspiel kann aus wichtigem Grund beendet oder unterbrochen werden, insbesondere wenn der planmäßige Ablauf gestört oder behindert wird.
Gewinnermittlung:
Die Gewinner:innen werden unter allen Teilnehmer:innen, die die Voraussetzungen erfüllen, spätestens am 15.11.2023 per Los ermittelt.
Gewinn-Benachrichtigung, Rückmeldefrist, Verfall des Gewinns:
Die Gewinner:innen werden unter der im Teilnahmeformular eingegebenen E-Mail-Adresse benachrichtigt und zur Angabe der für den Gewinner / die Gewinnerin gültigen Post-Zustelladresse (kein Postfach) aufgefordert. Bestätigen die Gewinner:innen nicht innerhalb einer Frist von 5 Tagen, gerechnet ab dem Datum der Absendung der Gewinn-Benachrichtigung gemäß Email Timestamp, eine gültige Post-Zustelladresse von sich, ist der Veranstalter berechtigt, einen anderen Gewinner/eine andere Gewinnerin zu ziehen; der Gewinnanspruch verfällt insoweit. Kann der Veranstalter des Gewinnspiels wegen falscher/unvollständiger E-Mail-Adresse den Gewinner/die Gewinnerin nicht erreichen, ist der Veranstalter berechtigt, einen anderen Gewinner/eine andere Gewinnerin zu ziehen; der Gewinnanspruch verfällt insoweit. Die lebenslangen Freiabos des GEO Print-Magazins werden nach Rücksprache mit den Gewinner:innen ausschließlich für diese persönlich eingerichtet.
Zuwendung des Gewinns, Einschaltung Dritter:
Der Gewinn wird dem Gewinner/der Gewinnerin vom Veranstalter zur Verfügung gestellt. Der Veranstalter ist zur Einschaltung von Dritten berechtigt. Eine Übertragung des Gewinns auf einen Dritten und eine Auszahlung in bar ist ausgeschlossen. Der Gewinn ist nicht vererblich; das lebenslange Frei-Abo endet mit dem Tod des Gewinners / der Gewinnerin. Weiterhin endet das lebenslange Frei-Abo, wenn der Veranstalter die GEO-Printausgabe einstellt oder an einen Dritten veräußert.
GEO schafft Wildnis:
Pro Teilnehmer:in wird der Veranstalter dem Verein GEO schafft Wildnis e.V. den Erwerb von 1qm Wildnis ermöglichen. Die entsprechende Zuwendung erfolgt ausschließlich im Namen des Veranstalters.
Haftungsbegrenzung:
Die Haftung des Veranstalters und der von ihm für die Durchführung des Gewinnspiels eingeschalteten Personen ist begrenzt auf die Fälle, in denen wesentliche Vertragspflichten verletzt wurden, auf deren Erfüllung der Teilnehmer/die Teilnehmerin in besonderem Maße vertrauen durfte (sog. Kardinalpflichten). Der Umfang der Haftung ist dabei auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden beschränkt. Der Haftungsausschluss gilt nicht bei vorsätzlichem, grob fahrlässigem oder arglistigem Verhalten, ebenso nicht bei Verletzung von Personen, Garantien oder bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.
Sonstiges:
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Es gilt deutsches Recht.